Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Angebote, Verträge sowie Lieferungen und Leistungen Anwendung, welche die SAND & SILICON GmbH als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Die Annahme der von der SAND & SILICON GmbH  gelieferten Waren bedeutet, dass der Käufer auf von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der SAND & SILICON GmbH  rechtswirksam für den Gesamtvertrag.

 

2. Vertragsabschluss

(1) Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass er von der SAND & SILICON GmbH  schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlern einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Annahme der Ware und einer von der SAND & SILICON GmbH  ausgestellten Rechnung.

(2) Um die Wirksamkeit von Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages zu erreichen, bedarf es der schriftlichen Bestätigung der SAND & SILICON GmbH . Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der SAND & SILICON GmbH schriftlich bestätigt werden.

(3) Alle Angebote und Preisangaben sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Auch wenn diese in Anzeigen, Preislisten, Prospekten usw. enthalten sind.

 

3. Liefer- und Leistungszeit

(1) Die zugesicherte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sollte die SAND & SILICON GmbH  in Verzug geraten, so kann der Käufer erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der SAND & SILICON GmbH  eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen eingeräumt hat. Alle Ansprüche des Käufers im Falle der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Lieferung sind ausgeschlossen.

(2) Die SAND & SILICON GmbH ist von ihrer Lieferverpflichtung entbunden, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, wenn sie von ihren Lieferanten nicht rechtzeitig und nicht in der richtigen Qualität oder sonstiger Spezifikation beliefert wurde. Hierüber hinaus ist sie von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Frachten, Rohstoffverteuerungen, Eingriffen von höherer Gewalt und dergleichen .(hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) In solchen Fällen ist die SAND & SILICON GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Anpassung an die veränderten Umstände zu verlangen.

(3) Der Käufer hat ebenfalls das Recht auf einen neuen Kaufvertrag, der den veränderten Konditionen angepasst ist. Ein solches Verlangen ist innerhalb von drei Wochen nach Benachrichtigung durch die SAND & SILICON GmbH, in welcher diese wegen veränderten Konditionen vom Kaufvertrag zurücktritt, bei der SAND & SILICON GmbH geltend zu machen. Sollte die bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil z.B. andere Lieferanten uns nicht oder nicht rechtzeitig beliefern können bzw. kein Vorrat an den bestellten Waren vorhanden ist, sind wir berechtigt, eine in der Qualität gleichwertige Leistung zu einem gleichbleibenden Preis zu liefern.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager, für unverpackte und unversicherte Waren zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zusätzliche Lieferungen, Fracht und Leistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Tritt eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Alle nach Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eingetretenen Veränderungen der vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zu Euro treffen den Abnehmer / Käufer.

(4) Mit der Erteilung des Auftrages bestätigt der Abnehmer / Käufer seine Zahlungs- und Kreditwürdigkeit. Sollten nachträgliche Auskünfte Zweifel oder Gefährdung über die Leistungsfähigkeit hierüber ergeben, (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die SAND & SILICON GmbH berechtigt, die Erfüllung des Liefervertrages von einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung fällig. Der Verkäuferin steht es zu, bei Lieferung an Neukunden, den Rechnungsbetrag durch eine Vorauszahlung zu erheben oder die Ware nur gegen Nachnahme zu liefern

(6) Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Ein weitergehender Schaden bleibt vorbehalten. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.

(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Verkäuferin zugestimmt hierzu zugestimmt hat oder wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

 

5. Gewährleistung und Haftung

(1) Dem Käufer stehen bei Mängeln die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu, sofern nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wurde. Handelsübliche oder geringe sowie technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Änderungen an der Kaufsache aufgrund technischen Fortschritts gelten ebenfalls nicht als Mangel.

(2) Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Der Abnehmer / Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort nach Eintreffen in handelsüblichem Umfang zu überprüfen. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig, auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit, durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.

(3) Der Käufer erkennt an, dass der Verkäuferin als Wiederverkäufer keine Kenntnis darüber hat, für welche konkrete Anwendung Käufer die Ware kauft und er unter Berücksichtigung des ihm zumutbaren organisatorischen, finanziellen und fachlichen Aufwands lediglich einfachste stichprobenartige Wareneingangstests (ESD-Behälter, Originalverpackung, Lesbarkeit des Labels, zutreffende Warenart, Inaugenscheinnahme von Stichproben) durchführen kann. Prüfungen hinsichtlich der Eigenschaft als Rechte Dritter verletzende Waren oder Ausschussprodukte, der Eignung der Vertragsware für bestimmte Verwendungszwecke, Email-Abfragen mit Labelcheck und vergleichbare Qualitätstests gehören nicht zu den Vertragspflichten des Verkäufers.

(4) Bei verdächten Mängeln, gilt die gelieferte Ware als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht binnen einer Woche ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über den Mangel eingeht.

(5) Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist bei Mängeln sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Anlieferung der Ware. Diese Verjährungsfrist gilt auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

(6) Die SAND & SILICON GmbH haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Auch wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt im übrigen auch dann, wenn die SAND & SILICON GmbH dem Käufer / Abnehmer Ratschläge über die Warenverwendung gegeben hat.

(7) Weiterhin haftet die SAND & SILICON GmbH nicht, wenn die gelieferte Ware, zu einem bei diesen Produkten handelsüblichen Prozentsatz, schadhaft ist.

(8) Die Haftung der SAND & SILICON GmbH besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile umzutauschen sind oder dass eine Gutschrift in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes ausgestellt wird. Jeglicher sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.

 

6. Versand und Gefahrenübergang

(1) Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten des Käufers. Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, stehen Versandmittel und Verpackung im pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.

(2) Sobald die SAND & SILICON GmbH die an den Käufer / Abnehmer zu liefernde Ware an den Spediteur, den Frachtführer, einen unselbständigen Beförderer oder an eine andere zum Transport bestimmte Person übergibt, geht die Gefahr auf den Käufer / Abnehmer über.

 

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die SAND & SILICON GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ihr gegen den Käufer / Abnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen, vor.

(2) Der Käufer / Abnehmer ist berechtigt, die im Eigentum der SAND & SILICON GmbH stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und / oder zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers / Abnehmers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der SAND & SILICON GmbH betreffen, hat der Käufer / Abnehmer die SAND & SILICON GmbH unverzüglich zu unterrichten.

(3) Der Käufer / Abnehmer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.

(4) Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen EV geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab.

(5) Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Übersicherungsklausel: Soweit die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben. Die Kosten etwaiger Interventionen der SAND & SILICON GmbH gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen zu Lasten des Käufers / Abnehmers.

 

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SAND & SILICON GmbH. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis begründeten, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit erfolgenden Rechtsstreitigkeiten, wird durch den Sitz der SAND & SILICON GmbH bestimmt.

(2) Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages.

(4) Der Abnehmer / Käufer und die SAND & SILICON GmbH verpflichten sich, ggfs. nichtige oder teilunwirksame Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren neuer Inhalt ihrem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

9. Datenschutz

(1) Abnehmer / Käufer ermächtigt SAND & SILICON GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) SAND & SILICON GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Abnehmers / Käufers  zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Abnehmers / Käufers wird nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen und, falls vom Abnehmer / Käufer  gewünscht, für eigene Newsletter genutzt.

(3) Es werden keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weitergeleitet. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

(4) Abnehmer / Käufer hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

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Oliver Sand

Ihr Ansprechpartner

SAND & SILICON GmbH

Schmidtstraße 51

60326 Frankfurt am Main